Lehrerrat aktuell 05/20: Lehrerrat in Zeiten von Corona
Bereits mit der 8. Schulmail hat das Schulministerium entschieden, dass „in den Schulen die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet wird. Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.“
Dies zeigt auf, dass der Lehrerrat bei dem Einsatz zwar nicht mitbestimmt, aber zwingend zu beteiligen ist. Hier kann und sollte der Lehrerrat die Schulleitung darauf hinweisen, wenn der Einsatz zu Unmut im Kollegium führt, und auf eine Einigung hinwirken.
Die übrigen Aufgaben des Lehrerrats bleiben auch in Zeiten von Corona unberührt. Das Alltagsgeschäft kann daher vom Lehrerrat, wenn auch unter Corona-spezifischer Hygiene - und Verhaltensregelungen, weitergeführt werden.
Es bleibt natürlich in diesen Zeiten immer abzuwarten, ob Änderungen in verschiedenen Bereichen erfolgen. Daher kann eine Auskunft hier immer nur für den aktuellen Zeitpunkt gegeben werden. Sollten hier Änderungen erfolgen, werden wir Sie als VBE hierzu natürlich über die verschiedenen Medien informieren.
Für VBE-Mitglieder:
VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung.
Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.
Hinweis:
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB (vormals MSW) ist, sind unsere Angebote den staatlichen - z. B. durch die Kompetenzteams - gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.
Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Anmeldungen zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich. Bitte klicken Sie oben auf die Grafik.
Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW
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