Stellungnahme des VBE NRW zu IQB-Bildungstrend u. a.
Seit Jahren hat der VBE NRW darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der vorschulischen und der schulischen Bildung in NRW nicht auskömmlich ist. Bereits im Jahr 2017 hat der VBE NRW in seinem offenen Brief „Es ist bereits fünf nach zwölf“ an die damalige Schulministerin dies dezidiert aufgezählt und verdeutlicht. Hintergrund des Briefes sowie der daraus folgenden Petition waren im Übrigen die Reaktionen der Politik auf die am 13.10.2017 veröffentlichten Ergebnisse des IQB-Bildungstrends. Schon damals vermissten wir, dass sich die Politik ehrlich macht und Versäumnisse eingesteht. Versäumnisse, die von unterschiedlichen Regierungskoalitionen zu verantworten waren und sind. Ein Blick in den Text des Briefs, die Petition und die Kommentare der unterstützenden Kolleginnen und Kollegen lohnt auch heute noch. Wenn das Datum nicht wäre, könnte fast der Eindruck entstehen, dass diese Texte und Reaktionen aus dem aktuellen Jahr stammen. Es ist an der Zeit, endlich gemeinsam wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Kindern und Jugendlichen gute Rahmenbedingungen für eine angemessene schulische Bildung und Erziehung zu ermöglichen. Wenn es 2017 bereits „fünf nach zwölf“ war, kann jede Person ermessen, wie spät es 2022 ist. Es ist mehr als bedauernswert, dass in den Anträgen und der Vorlage benannte Maßnahmen bereits heute Früchte tragen würden, wenn sie 2017 beschlossen worden wären.
I) Zum Antrag der Fraktion der FDP „Erschütternde Ergebnisse bei IQB-Bildungstrend. Die Landesregierung muss alles daransetzen, die Qualität der Bildung zugunsten der Bildungsgerechtigkeit zu heben.“ nimmt der VBE NRW wie folgt Stellung:
Es ist richtig, auf einen ganzheitlichen Ansatz, der die frühkindliche Bildung miteinbezieht, für den Erfolg der individuellen Bildungslaufbahn zu setzen. Hier bedarf es dringend weitergehender Absprachen und Kooperationen zwischen den beteiligten Ministerien. Der Betreuungsaspekt der Kindertageseinrichtungen darf nicht gegen den Bildungsaspekt der frühkindlichen Bildung ausgespielt werden. Ressourcen für einen gelingenden Übergang zwischen den Bildungsinstitutionen sind dringend auszubauen. Verschwiegen werden darf nicht, dass der Fachkräftemangel im frühkindlichen Bildungsbereich ebenso dramatische Ausmaße angenommen hat.
Hier muss dringend gegengesteuert werden. Die Verstetigung des Kita-Helfer-Programms kann ein Baustein sein. Ebenso kann auch der perspektivische Ausbau von Familiengrundschulzentren einen weiteren Schritt bedeuten.
Richtig ist es auch, Entlastung für Lehrkräfte zu schaffen, damit diese sich auf individuelle Förderung und unterrichtliche Tätigkeit konzentrieren können. Allerdings warnen wir vor einem allzu eingrenzenden Blick auf die Förderung der Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Auch hier gilt es einen ganzheitlichen Blick auf schulisches Leben und Lernen, schulischen Unterricht zu werfen. Die Förderung der Kernkompetenzen finden nicht ausschließlich im
Deutsch- oder Mathematikunterricht statt. Ein ganzheitlicher Blick auf die Schule bedeutet auch den Fokus auf Multiprofessionalität zu setzen. Klar muss aber sein, dass gerade Multiprofessionalität auch professionsspezifischen Einsatz bedingen muss. Nicht zuletzt ist die Forderung nach einem Ausbau der Studienplätze und -standorte zu unterstützen. Insbesondere erscheint es unverständlich warum gerade eine Vorzeigehochschule des Landes wie die RWTH Aachen sich einem wichtigen Teil der Lehrkräfteausbildung verschließt.
II) Zum Antrag der Fraktion der FDP „Lehrerstellenbesetzungsoffensive. NRW – Aufklaffende Lehrkräftelücke jetzt vorausschauend und qualitätssichernd schließen!“ nimmt der VBE NRW wie folgt Stellung:
Es ist gut, dass die aktuelle Landesregierung richtige Schritte bei der Anpassung der Lehrkräftebezahlung gemacht hat. Allerdings bleibt kritisch anzumerken, dass diese nicht in der letzten Konsequenz vollzogen werden sollen, was die unterschiedlichen Laufbahnen angeht. Gerade mit Blick auf den geringen finanziellen Unterschied aber die spürbaren Erleichterungen beim Wechsel zwischen den Schulformen für die Kolleginnen und Kollegen und die damit einhergehende flexiblere Einsatzmöglichkeit für das Land NRW bleibt dies mehr als unverständlich – nicht nur wegen der Gleichwertigkeit der Ausbildungen, sondern auch wegen der für das Land krisenhaften Situation. Zudem ist der Landesregierung anzuraten, die im Koalitionsvertrag beschriebenen notwendigen Konsequenzen für die Fachleitungen, die Schulleitungen und die Beförderungsstelleninhaberinnen und -inhaber folgen zu lassen. Nicht zuletzt muss es auch eine entsprechende Wertschätzung für das pädagogische Personal in den Schulen geben, das nicht im lehrenden Bereich tätig ist.
Den Zugang zum Seiteneinstieg transparenter zu gestalten, erscheint ein vielversprechender Ansatz zu sein, der durchaus bereits an den Hochschulen greifen könnte. Ihn jedoch grundsätzlich erleichtern zu wollen, ist genau abzuwägen. Qualität muss stets vor Quantität stehen. Dies bedeutet auch, einen Blick auf die Ausbildung der Seiteneinsteigenden zu werfen und diesen
die notwendige Zeit zu geben, um nachhaltig gute Lehrende zu werden. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für bereits im Schuldienst tätige Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger sind dringend geboten. Der VBE NRW regt an, neben den Gedanken, den Vorbereitungsdienst für Absolventinnen anderer Studiengänge zu öffnen, über eine Polyvalenz der lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge nachzudenken, um möglichst frühzeitig in der originären Lehrkräfteausbildung den Studierenden Wege zu ermöglichen. Die Vergütung des Praxissemesters, den Ausbau der Studienplätz und -standorte sowie das Ziel ausländische Lehrkräfte zu gewinnen, weiterzuentwickeln und zu binden unterstützt der VBE NRW.
III) Zur Vorlage „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ nimmt der VBE NRW wie folgt Stellung:
Lehrereinstellung und Lehrerbildung
Grundsätzlich begrüßt der VBE, wenn Möglichkeiten der Weiterqualifizierung und des berufsbegleitenden Lehramtserwerbs geschaffen werden. Hier ist es aber unabdingbar, dass in den ZfsL die notwendigen Kapazitäten für eine qualitativ hochwertige Ausbildung geschaffen werden. Auch sollte die Möglichkeit geprüft werden, Universitäten in die Ausbildung miteinzube-
ziehen. Empfehlenswert wäre, dass der Erwerb des Lehramtes auch den Personen ermöglicht wird, die bereits im System Schule sind, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Insofern begrüßt der VBE, auch für den Personenkreis Möglichkeiten des Lehramtserwerbs über die OBAS
zu eröffnen, der die pädagogische Einführung (PE) absolviert hat und über die erforderlichen Qualifikationen verfügt.
Die Einführung der OBAS an Grundschulen begrüßt der VBE NRW als temporär zielführende Maßnahme. Hier erhalten allerdings Personen einen Zugang zu der Ausbildung, deren Hochschulabschlüsse, Studienleistungen und Berufserfahrungen lediglich einem Ausbildungsfach des Lehramts Grundschule entsprechen. An dieser Stelle weicht die Sonderregelung für
den Erwerb des Lehramts an Grundschulen von den Voraussetzungen für die Teilnahme an der OBAS für andere Lehrämter ab.
Die Maßnahme eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes (OBAS) für Masterabsolventinnen und Masterabsolventen im Lehramt Gymnasium und Gesamtschule für den Lehrämtererwerb der Lehrämter Grundschule oder HRSGe wird begrüßt.
Bei der Schaffung weiterer Einstellungsmöglichkeiten für Gy-/Ge-Lehramtsabsolventinnen und -absolventen, deren Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden, merkt der VBE kritisch an, dass die Verpflichtung zur „Nach- bzw. Weiterqualifizierung“ zu unkonkret ist. Es bleibt im Handlungskonzept unklar, in welchen Bereichen und in welchem Umfang nach- und weiterqualifiziert wird, und auch wer weiterqualifiziert.
Der VBE NRW macht daher noch einmal ausdrücklich deutlich, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, bei den vielschichtigen Qualifizierungsmaßnahmen darauf zu achten, dass der Beruf der Lehrkraft keine Deprofessionalisierung erfährt, denn dies würde nachhaltig der schuli-
schen Bildungslandschaft schaden.
Umso wichtiger ist es aus Sicht des VBE NRW, dass die Maßnahmen regelmäßig evaluiert, wissenschaftlich begleitet und zeitlich befristet werden.
Außerdem bittet der VBE darum, auch die VOBASOF noch einmal in den Blick zu nehmen. Es ist wichtig, auch für das Lehramt der sonderpädagogischen Förderung qualitativ gute und attraktive Ausbildungslösungen zu finden bzw. weiterzuentwickeln.
Dazu kann auch eine Weiterqualifizierung von Fachlehrerinnen und -lehrern gehören. Die Schaffung weiterer Studienplätze ist eine dringend notwendige und nachhaltige Maßnahme, die vom VBE ausdrücklich unterstützt wird. Schon jetzt stoßen aber die bisherigen Standorte an ihre Kapazitätsgrenzen. Daher muss neben den bestehenden Standorten dringend auch der Aufbau weiterer Standorte (z. B. der RWTH Aachen) geprüft werden.
Zudem regt der VBE an, mit den lehramtsausbildenden Universitäten in den Dialog zu treten, um eventuelle Wege für Bachelorabsolventinnen und -absolventen zu ermöglichen, einen Master für das Lehramt (v.a. Grundschule und Schulformen der SI) zu erlangen. Es gilt auch über eine Polyvalenz der Bachelorabschlüsse in den Lehrämtern nachzudenken. Das wäre sicherlich keine kurzfristige, aber zumindest eine mittelfristige Maßnahme, die bereits zu einem frühen Ausbildungsstand greifen könnte.
Leider gehen uns auf dem Weg vom Studienbeginn zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes zu viele junge Menschen verloren. Der VBE regt an, hier eine intensive Ursachenforschung zu betreiben. Als eine Maßnahme zur Attraktivierung des Lehramtsstudiums sollte das Praxissemester entlohnt werden. Auch hält der VBE es für enorm wichtig, den Abiturientinnen und Abiturienten die verschiedenen Möglichkeiten des Lehramtserwerbs aufzuzeigen. Momentan wählen diese ganz offensichtlich am ehesten das Lehramt Gy/ Ge, wenn sie ein Lehramtsstudium beginnen.
Die Möglichkeit des zusätzlichen selbstständigen Unterrichts für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter lehnt der VBE ab. Der Freiwilligkeitsgrundsatz kann aus unserer Sicht nicht gewährt werden, da Abhängigkeitsverhältnisse zwischen der Schule und der Lehramtsanwärterin,
dem Lehramtsanwärter bestehen. Zudem ist diese Personengruppe bereits in einem hohen Maß belastet, sodass hier die Qualität der Abschlüsse gefährdet würde. Bei der Ausbildung darf nicht gespart werden, weder an Geld noch an der notwendigen Ausbildungszeit.
Der VBE NRW stützt, dass der Zugang zu den sog. Ausgleichsmaßnahmen für die Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus Drittstaaten erleichtert wird. Dies ist aufgrund der jetzigen Situation des Lehrkräftemangels angemessen.
Dennoch unterstreicht der VBE NRW, dass durch die Erleichterung der Eröffnung des Anerkennungsverfahrens nicht das Qualitätsmerkmal C2 aufgeweicht werden darf. Es muss gewährleistet sein, dass die Anforderungen bei den Ausgleichsmaßnahmen gleichwertig zum Ablegen eines „Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“ sind.
Gerade in Hinblick auf die insgesamt wachsenden Sprachdefizite bei Schülerinnen und Schülern darf hier nicht die Maxime „Quantität vor Qualität“ durch die Öffnung für mehr Bewerberinnen und Bewerber gelten. Lehrerinnen und Lehrer sind sprachliche Vorbilder. Ein sicherer Umgang auf einem möglichst hohen Sprachniveau ist eine Grundvoraussetzung zur adäquaten
Vermittlung der deutschen Sprache, nicht nur im Fach Deutsch oder in Bezug auf die Fachsprache in den einzelnen Fächern. Dem Leitsatz „Jeder Unterricht ist Sprachunterricht.“ muss Rechnung getragen werden können.
Daher fordert der VBE NRW, dass den Interessentinnen und Interessenten entsprechende Unterstützungsangebote in ausreichender Zahl und in guter Qualität leicht zugänglich angeboten werden. Die beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang) müssen die Möglichkeit bieten, fachliche und auch sprachliche Kompetenzen zeitnah erwerben zu können. Anerkennungsverfahren müssen für die Beteiligten transparent und nachvollziehbar sein.
Aus Sicht des VBE NRW ist es notwendig, weitere Anpassungen zu prüfen. Eine weitere Möglichkeit zur Fachkräftegewinnung könnte darin bestehen, die Anerkennungspraxis von Studienabschlüssen aus Drittstaaten zu erweitern, um diesen Fachkräften über OBAS dann einen Weg zum Lehramt und in die Schule zu ebnen.
Insgesamt bleibt kritisch zu prüfen, ob diese Maßnahme einen quantitativen und qualitativen Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung leisten wird. Dies muss genau evaluiert werden.
Der VBE NRW hat bereits seit vielen Jahren gefordert, dass Multiprofession in den Schulen Einzug halten muss, um ganzheitlich arbeiten zu können. Allerdings ist kritisch anzumerken, dass die Schaffung neuer Stellen für andere Professionen erst in Zeiten des Lehrkräftemangels massiv vorangetrieben wurde. Pädagogische Professionen sind professionsspezifisch einzusetzen,
sie ergänzen sich in ihrer Arbeit, ersetzen sich jedoch nicht.
Wertschätzung und Entlastung
Der Einstieg in eine einheitliche Einstiegsbezahlung der Lehrkräfte ist vom VBE lange eingefordert worden. Diese Maßnahme wird ausdrücklich begrüßt, auch wenn hier nicht der letzte Schritt konsequent vollzogen zu werden scheint. Hier ist Nachbesserungsbedarf angezeigt, der bereits oben erläutert wurde.
Der VBE begrüßt eine mögliche Ausweitung der Stellen für Schulverwaltungsassistenz. Diese dürfen aber nicht auf Lehrerstellen angerechnet werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine umfassende Versorgung der Schulen mit Sekretariats- und Hausmeisterstunden.
Dienstrechtliche Maßnahmen
Abordnungen von Bestandslehrkräften sollten nur freiwillig und mit Zustimmung der Lehrkraft erfolgen. Sie dürfen nicht dazu führen, den Beruf mit Blick auf angehende Lehrkräfte noch unattraktiver zu machen. Hier sind gute Kommunikation und absolute Transparenz notwendig.
Die Indikatoren für gut und schlecht besetzte Schulen müssen für alle nachvollziehbar sein.
Anträge auf voraussetzungslose Teilzeit sollen nun intensiver geprüft werden. Falls mit der beantragten Teilzeitbeschäftigung die Unterrichtsversorgung an der Schule nicht mehr gewährleistet werden kann, kann der Antrag durch die Bezirksregierung abgelehnt oder nur in Höhe des vertretbaren Stundenumfangs bewilligt werden. Der VBE hält dies nicht für den richtigen
Weg. Viele Lehrkräfte haben sich für Teilzeitbeschäftigung entschieden, um ihre Gesundheit zu erhalten, und nehmen hierfür eine geringere Bezahlung in Kauf. Es ist zu befürchten, dass wir Kolleginnen und Kollegen, die uns mit ihrer zur Verfügung gestellten Teilzeit unterstützen, aus dem Schuldienst verlieren.
Diese Maßnahme ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangel und der Konkurrenz zu anderen Berufsfeldern und Entwicklungen wie New Work fatal, zumal Flexibilisierungsmodelle der Arbeitszeit und -tätigkeit naturgemäß in Schule nicht möglich sind.
Der vorzeitige Ruhestand auf Antrag soll jeweils bis zum Ende des laufenden Schuljahres hinausgeschoben werden. Auch diese Maßnahme zielt für den VBE in die falsche Richtung. Im Gegenteil brauchen wir Anreizsysteme, die dazu beitragen, dass auch lebensältere Lehrkräfte bis zur Regelaltersgrenze in der Schule arbeiten möchten und können - und nicht weitere Beschränkungen.
Bei einer Rückkehr aus einer Beurlaubung wird der „wohnortnahe Einsatz“ nun mit 50 statt 35 km definiert. Der VBE stellt fest, dass dies dem Grundsatz der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege widerspricht. Vielmehr müsste man den Bedürfnissen und Wünschen der Rückkehrenden entgegenkommen. Ansonsten verbleiben viele deutlich länger in der Elternzeit oder bei einer niedrigen Teilzeit. Besser wäre es, den Rückkehrenden einen Kitaplatz zu garantieren und Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu verbessern.
Entfristungen von befristeten Verträgen sind laut Handlungskonzept unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren möglich. Entfristungen werden auch jetzt schon praktiziert. Hier muss genau hingeschaut werden, da in manchen Regionen mit starkem Lehrkräftemangel immer mehr nicht grundständig ausgebildete Lehrkräfte auf festen Stellen geführt werden. Parallel zu den Entfristungsmaßnahmen werden dringend Formate für Weiter- und Nachqualifizierung benötigt, um für alle Menschen im Schuldienst Perspektiven zu schaffen.
Anne Deimel und Stefan Behlau
Vorsitzende
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