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30.03.2020

VBE: Stimmen aus der Praxis berücksichtigen

Gesetz zur COVID-19-Pandemie

Der Gesetzesentwurf zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen betrifft u.a. die Schulen und die Ausbildung der Lehrkräfte. Der Gesetzesentwurf soll diese Woche im Landtag verabschiedet werden.  

„Das Gesetz ermöglicht dem Schulministerium auf verschiedene Szenarien zu reagieren, die sich aus der Dynamik der Situation ergeben können. Dies ist in der jetzigen Lage nachvollziehbar und pragmatisch. Allerdings sollten diese Entscheidungen möglichst unter Einbeziehung der Praxis getroffen werden“, erklärt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW.

Abweichung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

„Angedachte Änderungen der Verfahren sollten in enger Abstimmung erfolgen. Ziel muss es sein, einen breiten Konsens zu erzielen, sowohl bei Entscheidungen, die die Versetzungen betreffen, als auch bei den Wegen, die begangen werden, allgemeingültige Abschlüsse zu vergeben. Klar muss sein, dass es, neben den wichtigen Fragen die Abschlussprüfungen und das Abitur betreffend, auch um den schulischen Bildungsweg aller Schülerinnen und Schüler geht“, sagt Behlau.

Lehrerausbildung

„Corona wirkt sich auch auf die Ausbildung der Lehrkräfte aus. Letztlich muss es im Sinne aller sein, den aktuell betroffenen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern möglichst ohne allzu große Nachteile, aber auch ohne Qualitätseinbuße, einen gültigen Abschluss zu ermöglichen. Denn nach der Krise werden diese Lehrkräfte weiterhin dringend – vielleicht sogar dringender denn je – gebraucht“, erklärt Stefan Behlau.

Zeit nach der Pandemie

„Nach der Krise gilt es, Lehren aus ihr zu ziehen – auch für den Schul- und Bildungsbereich. Hierbei dürfte die Frage der Bildung in der digitalen Welt eine zusätzliche Facette erhalten und eine Weiterentwicklung erfahren, die wir gewohnt konstruktiv-kritisch begleiten werden“, sagt der VBE-Landesvorsitzende.

 

Weiterführende Informationen:

Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie


Pressemitteilung 18/2020
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Die Prüfungen werden verschoben. Nachschreibtermine werden ebenfalls eingerichtet. Das gab Schulministerin Gebauer soeben bekannt. Dazu erklärt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW:

25.03.2020
VBE: Faire Lösungen und Sicherheit

Nachfolgend kommentiert Stefan Behau, Landesvorsitzender VBE NRW, die Einigung der Länder:

„Die Aussagen der Ministerin sind grundsätzlich zu begrüßen. Der Abiturjahrgang muss sich darauf verlassen können, dass ihm keine Nachteile entstehen und faire Lösungen für alle Schülerinnen und Schüler gefunden werden. Es ist richtig, auch schon jetzt die weiteren Abschlussprüfungen, wie zum Beispiel die Zentralen Prüfungen in der Klasse 10., in den Blick zu nehmen. Denn auch hier müssen gangbare Wege und angemessene Möglichkeiten aufgezeigt werden, die den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften Sicherheit geben.“

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21.03.2020
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Am Montag wurden die Schulen für die meisten Kinder geschlossen. Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW, blickt auf die erste Woche der Schließungen zurück:

„Was Pädagoginnen und Pädagogen gerade leisten, ist enorm. Schnell nutzten sie ihre Möglichkeiten, um einen begrenzten Lernalltag aufrechtzuerhalten. Plötzlich einen neuen Lernalltag zu gestalten, ohne direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern, erfordert eine große Umstellung. Die Notbetreuung, die ab Montag erweitert wird, stellt sowohl die Kindertagesstätten als auch die Schulen vor neue Herausforderungen. Der souveräne Umgang mit der ungewohnten Situation verdient Respekt und Anerkennung.“

13.03.2020
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Schul- und Kitaschließungen ab Montag in NRW beschlossen

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Übergangsregelung für Schulen

Damit die Eltern von Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken.

Die aktuelle Schulmail vom MSB zum Umgang mit Corona erhalten Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200313/index.html

Ruhen des Unterrichts > Not-Betreuungsangebot > Durchführung von Prüfungen…

 

Aktuelle Informationen zur Situation der Kindertagesstätten finden Sie hier:

https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-der-kindestagesbetreuung

 

„Es ist gut, dass die Landesregierung nach einer gewissenhaften Abwägung eine Entscheidung getroffen hat. Das Land NRW schützt damit nicht nur die Pädagoginnen und Pädagogen, sondern auch die Schülerschaft und deren Familien. Gesundheit geht vor. Es ist wichtig, dass dazu noch genauere Anweisungen von der Landesregierung kommen – gerade zur sogenannten Notbetreuung“, erklärt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW.

 

12.03.2020
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Die drei größten Lehrerorganisationen in NRW – GEW, Philologen-Verband NW und VBE – erwarten von Ministerien, Gesundheitsbehörden und Schulträgern bestmögliche Unterstützung und volle Hilfestellung für die Lehrer und Schulleiter in NRW. Die Gefahrenlage durch das Corona-Virus muss nach Auffassung der drei Organisationen jeden Tag neu bewertet werden. Maßnahmen, die gestern noch nicht erforderlich waren, sind womöglich morgen schon zwingend geboten. Auch Schulschließungen dürfen kein Tabu sein.

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„Undichte Gebäude, kaputte Toiletten und schimmelige Wände spiegeln die Wertschätzung für Bildungsarbeit wider. Erneute Schuldzuweisungen helfen nicht. Fehler wurden in der Vergangenheit und werden in der Gegenwart gemacht. Sanieren statt Lamentieren ist längst überfällig. Die Landespolitik und die Schulträger sind gefragt, gemeinsam den Sanierungsstau anzupacken, damit die Schülerinnen und Schüler die Schulen bekommen, die sie verdienen.“

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